Data Policies

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Diese Zusammenstellung basiert auf: Pampel, H., & Bertelmann, R. (2011). „Data Policies“ im Spannungsfeld zwischen Empfehlung und Verpflichtung. In S. Büttner, H.-C. Hobohm, & L. Müller (Eds.), Handbuch Forschungsdatenmanagement (pp. 49–61). Bad Honnef: Bock + Herchen. urn:nbn:de:kobv:525-opus-2287

Interdisziplinäre Policies

Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

„Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.”

Vor dem Hintergrund eines international beachteten Falls wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Deutschland verabschiedete das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 1997 „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Die Vorschläge wurden auf Basis bestehender Regelungen im Ausland formuliert und sind an wissenschaftliche Institutionen und deren Mitarbeiter adressiert. Ihrem Selbstverständnis nach definieren sich die Vorschläge nicht als „detailliertes Regelsystem“. Anliegen des Papiers ist es wissenschaftlichen Einrichtungen „einen Rahmen für eigene Überlegungen” zu geben . In den Vorschlägen werden sechzehn Empfehlungen beschrieben. In der Empfehlung 7 „Datenhaltung“ wird der Umgang mit wissenschaftlichen Daten aufgegriffen: „Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.”

Diese Empfehlungen müssen bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG eingehalten werden. Darüber hinaus fordert die DFG Mittelempfänger seit 1998 auf, an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen eigene Regeln zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis zu etablieren.

Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

„Open access contributions include original scientific research results, raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material.“

Führende Wissenschaftsorganisationen verabschiedeten 2003 die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. Dieses Dokument bildet einen Grundpfeiler vielfältiger Aktivitäten, die unter dem Begriff Open Access gefasst werden. Die Unterzeichner erklären ihr Bestreben neben klassischen Textpublikationen auch „raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material“ im Internet frei zugänglich und nachnutzbar zu machen.


Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Founding

„To promote improved scientific and social return on the public investments in research data, OECD member countries have established a variety of laws, policies and practices concerning access to research data at the national level.“

Für große Aufmerksamkeit sorgten die „Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Founding“, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2007 veröffentlichte. Ziel des Papiers, das eine Steigerung des gesellschaftlichen Nutzens durch frei zugängliche Forschungsdaten fordert, ist es u.a. eine „culture of openness and sharing of research data among the public research communities“ in den Mitgliedstaaten der OECD zu fördern.

EUROHORCs and ESF Vision on a Globally Competitive ERA

"The collection of research data is a huge investment. Permanent access to such data, if quality controlled and in interoperable formats, allows other researchers to use them, allows re-analysis of, for example, long time series and could play a role in ensuring research integrity. EUROHORCs and ESF will address how to best promote and ensure such permanent access to data generated with their funding."

Vor dem Hintergrund einer breiten Diskussion in den wissenschaftlichen Disziplinen verankerten die European Science Foundation (ESF) und die European Heads of Research Councils (EUROHORCs) die Forderung nach einem offenen Zugang zu qualitätsgesicherten Forschungsdaten in ihrer gemeinsamen Vision des europäischen Forschungsraums und der darauf Vision and Road Map.pdf aufbauenden Strategie.

Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten der Wissenschaftsorganisationen

"Mit dem Ziel, die Qualität, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft zu fördern, verabschiedet die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen daher folgende Grundsätze für ein koordiniertes weiteres Vorgehen."

In Deutschland wurde die Diskussion 2008 im Rahmen der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“[1] der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und 2010 in „Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“ gebündelt. Diese Grundsätze tragen der disziplinspezifischen Abhängigkeit der Arbeit mit Forschungsdaten Rechnung und formulieren übergreifende und elementare Aspekte eines zeitgemäßen Umgangs mit wissenschaftlichen Daten. Neben Aussagen zu rechtlichen Rahmenbedingungen wird beispielsweise die Notwendigkeit einer professionellen Anerkennung des „data sharings“ thematisiert. Dabei unterstützen die Partnerorganisationen der Allianz „die langfristige Sicherung und den grundsätzlich offenen Zugang zu Daten aus öffentlich geförderter Forschung“.

G8 Science Ministers Statement

Am 12.06.2013 verabschiedeten die Wissenschaftsminister der G8-Staaten eine gemeinsame Erklärung [2] zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit in verschiedenen Gebieten der Forschungsförderung.

"(...) recognising the role that science has to play in securing present and future sustainable growth, we approved a statement which proposes to the G8 for consideration new areas for collaboration and agreement on global challenges, global research infrastructure, open scientific research data, and increasing access to the peer-reviewed, published results of scientific research."

Disziplinäre Policies

Über die rahmengebenden interdisziplinären Positionspapiere hinaus gibt es insbesondere in den Geo-, Lebens-, und Sozialwissenschaften vielfältige Policies bezüglich des Umgang mit wissenschaftlichen Daten. Solche disziplinären Spezifikationen sind nötig, da wissenschaftliche Daten heterogen sind und ihr Umgang durch die fachlichen Wissenschaftskulturen geprägt ist.

Bermuda Principles

“All human genomic sequence data generated by centers funded for large-scale human sequencing should be freely available and in the public domain to encourage research and development and to maximize the benefit to society.“

Ein international beachtetes Beispiel für eine Forschungsdaten-Policy sind die "[<http://www.ornl.gov/sci/techresources/Human_Genome/publicat/hgn/v7n6/19intern.shtml> Bermuda Principles]", die 1996 im Rahmen des Human Genome Project formuliert wurden. In ihnen heißt es: „All human genomic sequence data generated by centers funded for large-scale human sequencing should be freely available and in the public domain to encourage research and development and to maximize the benefit to society.“ Mit den Bermuda Principles hat sich eine wissenschaftliche Community in Abstimmung mit Förderorganisationen selbstverpflichtende Regelungen geschaffen. Die Diskussion über den Umgang mit biologischen Daten hält bis heute an. Die lebhafte Debatte in der Community macht deutlich, dass eine Policy kein statisches Dokument ist, sondern weiterentwickelt werden sollte und begleitender Maßnahmen bedarf. Weiter machen die Bermuda Principles die Bedeutung disziplinärer Policies deutlich: Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten vor der eigentlichen Interpretation im Rahmen einer Textpublikation, wie in den Bermuda Principles vorgesehen ist, ist in vielen Disziplinen undenkbar.

Internationales Polarjahr 2007-2008

„ [...] in order to maximize the benefit of data gathered under the auspices of the IPY, the IPY Joint Committee requires that IPY data, including operational data delivered in real time, are made available fully, freely, openly, and on the shortest feasible timescale.“

Je mehr Personen und Institutionen an einem Projekt beteiligt sind, desto notwendiger ist es sich auf übergreifende Standards im Umgang mit erhobenen Daten zu einigen. Als Beispiel mag hier das „Internationale Polarjahr 2007-2008“ dienen. In dem Großprojekt wurde eine "Data Policy" verabschiedet, die für die beteiligten Partner bindend ist. Diese baut auf übergreifenden Positionspapieren des International Council for Science (ICSU) und der World Meteorological Organisation (WMO) auf. In der Einführung wird der Fokus der Policy wie folgt beschrieben: „This policy aims to provide a framework for these data to be handled in a consistent manner, and to strike a balance between the rights of investigators, the rights of indigenous peoples, and the need for widespread access through the free and unrestricted sharing and exchange of both data and metadata.“ Das Papier trifft, ausgehend von einer Definition der betroffenen Daten, Aussagen zu folgenden Themen: Zugänglichkeit und Austausch sowie Publikation und Erhaltung der im Projekt erhobenen Daten.


Institutionelle Policies

a) Wissenschaftliche Institutionen

Leitlinen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Zur erfolgreichen Umsetzung von disziplinären Policies nehmen sich neben Förderorganisationen auch wissenschaftliche Institutionen des Themenfeldes an.

In Deutschland müssen wissenschaftliche Einrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen, entsprechend den „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eigene Regeln etablieren, die auch die bereits genannte Empfehlung 7 „Datenhaltung“ berücksichtigen. Der Wortlaut dieser Empfehlung wurde beispielsweise vom Senat der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) übernommen und erweitert. So heißt es in den Regeln der MPG: „Es muss entweder vom Institut oder zentral sichergestellt werden, dass Daten zumindest für diesen Zeitraum lesbar verfügbar bleiben. Für berechtigte Interessenten muss der Zugang zu den Daten gewährleistet sein.” An einigen Institutionen wird darüber hinaus auch die Erhaltung der Gerätschaften, die zur Erhebung der Daten verwendet werden, angeregt, so z.B. an der Universität Siegen : „Wann immer möglich, sollen Präparate und Geräte, mit denen Primärdaten erzielt wurden, für denselben Zeitraum aufbewahrt werden.“

b) Förderorganisationen

National Institute of Health

„The NIH expects and supports the timely release and sharing of final research data from NIH-supported studies for use by other researchers“

Über die Verankerung an wissenschaftlichen Institutionen hinaus, kommt der Einführung von Empfehlungen und Verpflichtungen auf Seiten der Forschungsförderer eine bedeutende Rolle zu. Über ihre Verwendungsrichtlinien haben diese die Möglichkeit den Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu steuern.

2003 veröffentlichte das National Institute of Health (NIH) eine „NIH Data Sharing Policy“. Nach dieser sind Antragsteller, die eine Zuwendung ab 500.000 US-Dollar beantragen, aufgefordert Aussagen zum „data sharing“ zu tätigen.

Wellcome Trust

„The Wellcome Trust expects all of its funded researchers to maximise the availability of research data with as few restrictions as possible.“

Andere Förderer in den Lebenswissenschaften folgen diesem Schritt. So verabschiedete der Wellcome Trust 2007 eine „Policy on data management and sharing“. 2011 äußeren sich mehrere medizinische Förderorganisationen auf Initiative des Wellcome Trust in einem gemeinsamen Statement unter dem Titel „Sharing research data to improve public health“ zum Thema. Darin kündigen die Förderer an, ihre zukünftigen Aktivitäten rund um die Zugänglichkeit wissenschaftlicher Daten zu intensivieren.

Deutsche Forschungsgemeinschaft

„Wenn aus Projektmitteln systematisch (Mess-)Daten erhoben werden, die für die Nachnutzung geeignet sind, legen Sie bitte dar, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. während der Laufzeit des Projektes getroffen werden, um die Daten nachhaltig zu sichern und ggf. für eine erneute Nutzung bereit zu stellen.“

Auch die DFG hat sich hier eingereiht. Bereits 2009 veröffentlichte der Unterausschuss Informationsmanagement des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme der DFG „Empfehlungen zur gesicherten Aufbewahrung und Bereitstellung digitaler Forschungsprimärdaten“; in diesen wird Mittelempfängern empfohlen Forschungsdaten „nach Möglichkeit überregional und frei zur Verfügung“ zu stellen. 2010 verankerte die DFG das Thema in ihrem „Leitfaden für Antragsteller“. In diesem werden Antragsteller aufgefordert Maßnahmen zu beschreiben, die „ergriffen wurden bzw. während der Laufzeit des Projektes getroffen werden, um die Daten nachhaltig zu sichern und ggf. für eine erneute Nutzung bereit zu stellen.“

US National Science Foundation (NSF)

„Investigators are expected to share with other researchers, at no more than incremental cost and within a reasonable time, the primary data, samples, physical collections and other supporting materials created or gathered in the course of work under NSF grants. Grantees are expected to encourage and facilitate such sharing.“

Die US National Science Foundation (NSF) ist in ihrer Politik noch etwas konkreter und verlangt seit 2011 einen so genannten Daten Management Plan, in der ein Antragsteller beschreiben muss, welche Maßnahmen er zur Umsetzung der „Data Sharing Policy“ der NSF trifft (NSF 2011).


Journal Policies

Neben den Policies von Forschungsförderern kommt den Richtlinien von Zeitschriften eine besondere Bedeutung zu. Der Zugang zu Daten, die Grundlage einer Publikation sind, ist zum einen im Rahmen der inhaltlichen Qualitätssicherung durch Peer-Review-Verfahren vonnöten, zum anderen fördern Herausgebergremien und Verlage verstärkt die offene Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Daten. Je nach disziplinärem Fokus und tradiertem Umgang mit den Daten variieren diese Policies.

Festgehalten werden muss, dass die Aussagen zum Umgang mit Forschungsdaten im Rahmen von Editorial-Policies ein komplexes Thema sind. Abhäng von den unterschiedlichen Disziplinen sind die Herangehensweisen an dieses Thema vielfältig. Mit Blick auf die zentrale Rolle der Zeitschriften kommt der Weiterentwicklung von Editorial-Policies zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle zu.


American Geophysical Union

„Data sets cited in AGU publications must meet the same type of standards for public access and long-term availability as are applied to citations to the scientific literature. Thus data cited in AGU publications must be permanently archived in a data center or centers that meet the following conditions: a) are open to scientists throughout the world, b) are committed to archiving data sets indefinitely, c) provide services at reasonable costs.“

Für die Publikationen der American Geophysical Union (AGU) gilt eine explizite „Policy on Referencing Data in and Archiving Data for AGU Publications“. In dieser werden beispielsweise konkrete Anforderungen an ein „Data Archive“ und an die Zitierung von Forschungsdaten beschrieben.

Public Library of Science

„PLoS is committed to ensuring the availability of data and materials that underpin any articles published in PLoS journals. PLoS's ideal is to make all data relevant to a given article and all readily replaceable materials immediately available without restrictions (while not compromising confidentiality in the context of human-subject research).“

Ähnlich konkrete Aussagen zur Veröffentlichung von Daten, die Grundlage einer Textpublikation sind, treffen einige Open-Access-Zeitschriften. Im Rahmen ihres Selbstverständnisses einer offenen Wissenschaftskommunikation fördern diese Zeitschriften häufig eine mögliche Nachnutzung der Daten. So heißt es beim Open-Access-Flagship der Public Library of Science (PLoS) PLoS ONE unter dem Abschnitt „Sharing of Materials, Methods, and Data“ in der Editorial-Policy: "PLoS is committed to ensuring the availability of data and materials that underpin any articles published in PLoS journals." Weiter werden Hinweise auf geeignete Forschungsdaten-Repositorien gegeben.

Cell

„One of the terms and conditions of publishing in Neuron is that authors be willing to distribute any materials and protocols used in the published experiments to qualified researchers for their own use.“

In einigen Fachgebieten der Lebenswissenschaften ist diese Forderung bereits Praxis. So heißt es in der Policy der Zeitschrift Cell „One of the terms and conditions of publishing in Cell is that authors be willing to distribute any materials and protocols used in the published experiments to qualified researchers for their own use.“ Beispielsweise müssen Nukleotid- und Proteinsequenzen in geeigneten Datenbanken, wie z.B. der Worldwide Protein Data Bank, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ohne Restriktionen zugänglich sein und durch die Angabe der „accession number“ der jeweiligen Datenbank identifizierbar sein.