Data Policies: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Forschungsdaten.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 207: Zeile 207:


===Julius-Maximilians-Universität Würzburg===
===Julius-Maximilians-Universität Würzburg===
* [http://www.uni-wuerzburg.de/data/forschungsdaten_policy/ Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, verabschiedet am 20.03.2017]
* [http://www.uni-wuerzburg.de/data/forschungsdaten_policy/ Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg], verabschiedet am 20.03.2017


===Universität Siegen===
===Universität Siegen===

Version vom 23. Oktober 2019, 08:43 Uhr

Interdisziplinäre Policies

DFG: Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

„Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.”

Vor dem Hintergrund eines international beachteten Falls wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Deutschland verabschiedete das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 1997 „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Die Vorschläge wurden auf Basis bestehender Regelungen im Ausland formuliert und sind an wissenschaftliche Institutionen und deren Mitarbeiter adressiert. Ihrem Selbstverständnis nach definieren sich die Vorschläge nicht als „detailliertes Regelsystem“. Anliegen des Papiers ist es wissenschaftlichen Einrichtungen „einen Rahmen für eigene Überlegungen” zu geben . In den Vorschlägen werden sechzehn Empfehlungen beschrieben. In der Empfehlung 7 „Datenhaltung“ wird der Umgang mit wissenschaftlichen Daten aufgegriffen: „Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.”

Diese Empfehlungen müssen bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG eingehalten werden. Darüber hinaus fordert die DFG Mittelempfänger seit 1998 auf, an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen eigene Regeln zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis zu etablieren.

Im Oktober 2015 veröffentlichte die DFG neue Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten. Sie richten sich insbesondere an die wissenschaftlichen Disziplinen und Communities, für die Erzeugung, Aufbereitung und Bereitstellung von Forschungsdaten Standards zu identifizieren und zu entwickeln sowie die Bereitstellung von Forschungsdaten als wissenschaftliche Leistung anzuerkennen.

Eine Informationsseite zu Forschungsdaten stellt die DFG ebenfalls bereit.

Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

Open access contributions include original scientific research results, raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material.“

Führende Wissenschaftsorganisationen verabschiedeten 2003 die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. Dieses Dokument bildet einen Grundpfeiler vielfältiger Aktivitäten, die unter dem Begriff Open Access gefasst werden. Die Unterzeichner erklären ihr Bestreben neben klassischen Textpublikationen auch „raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material“ im Internet frei zugänglich und nachnutzbar zu machen.

Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Founding

„To promote improved scientific and social return on the public investments in research data, OECD member countries have established a variety of laws, policies and practices concerning access to research data at the national level.“

Für große Aufmerksamkeit sorgten die „Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Founding“, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2007 veröffentlichte. Ziel des Papiers, das eine Steigerung des gesellschaftlichen Nutzens durch frei zugängliche Forschungsdaten fordert, ist es u.a. eine „culture of openness and sharing of research data among the public research communities“ in den Mitgliedstaaten der OECD zu fördern.

EUROHORCs and ESF Vision on a Globally Competitive ERA

"The collection of research data is a huge investment. Permanent access to such data, if quality controlled and in interoperable formats, allows other researchers to use them, allows re-analysis of, for example, long time series and could play a role in ensuring research integrity. EUROHORCs and ESF will address how to best promote and ensure such permanent access to data generated with their funding."

Vor dem Hintergrund einer breiten Diskussion in den wissenschaftlichen Disziplinen verankerten die European Science Foundation (ESF) und die European Heads of Research Councils (EUROHORCs) die Forderung nach einem offenen Zugang zu qualitätsgesicherten Forschungsdaten in ihrer gemeinsamen Vision des europäischen Forschungsraums und der darauf Vision and Road Map.pdf aufbauenden Strategie.

Allianz der Wissenschaftsorganisationen:Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten der Wissenschaftsorganisationen

"Mit dem Ziel, die Qualität, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft zu fördern, verabschiedet die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen daher folgende Grundsätze für ein koordiniertes weiteres Vorgehen."

In Deutschland wurde die Diskussion 2008 im Rahmen der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“[3] der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und 2010 in „Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“ gebündelt. Diese Grundsätze tragen der disziplinspezifischen Abhängigkeit der Arbeit mit Forschungsdaten Rechnung und formulieren übergreifende und elementare Aspekte eines zeitgemäßen Umgangs mit wissenschaftlichen Daten. Neben Aussagen zu rechtlichen Rahmenbedingungen wird beispielsweise die Notwendigkeit einer professionellen Anerkennung des „data sharings“ thematisiert. Dabei unterstützen die Partnerorganisationen der Allianz „die langfristige Sicherung und den grundsätzlich offenen Zugang zu Daten aus öffentlich geförderter Forschung“.

G8 Science Ministers Statement

Am 12.06.2013 verabschiedeten die Wissenschaftsminister der G8-Staaten eine gemeinsame Erklärung [4] zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit in verschiedenen Gebieten der Forschungsförderung.

"(...) recognising the role that science has to play in securing present and future sustainable growth, we approved a statement which proposes to the G8 for consideration new areas for collaboration and agreement on global challenges, global research infrastructure, open scientific research data, and increasing access to the peer-reviewed, published results of scientific research."

Wissenschaftsrat: Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in Detschland bis 2020

KII: Empfehlungen der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur

  • Empfehlungen der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur im Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder; kurz: KII-Papier (April 2011)
    • Forschungsdaten sind als nationales Kulturgut anzusehen und sollten im Sinne einer öffentlichen Aufgabe dauerhaft gesichert und der (Fach-)Öffentlichkeit sowie zukünftigen (Forscher-)Generationen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. (S.29)
    • Es ist eine nationale Allianz zwischen allen Akteuren nötig. (S.29)

DINI: Positionspapier Forschungsdaten

  • Positionspapier Forschungsdaten der Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren (EPUB) von der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI)(April 2010)

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestags": Handlungsempfehlungen

Landesinitiative NFDI: Musterleitlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

  • Musterleitlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (2018)

FDMentor: Empfehlungen zur Erstellung institutioneller Forschungsdaten-Policies

  • Empfehlungen zur Erstellung institutioneller Forschungsdaten-Policies. Das Forschungsdaten-Policy-Kit als generischer Baukasten mit Leitfragen und Textbausteinen für Hochschulen in Deutschland (2018)

FDMentor: Strategischer Leitfaden zur Etablierung einer institutionellen Forschungsdaten-Policy

Disziplinäre Policies

Über die rahmengebenden interdisziplinären Positionspapiere hinaus gibt es insbesondere in den Geo-, Lebens-, und Sozialwissenschaften vielfältige Policies bezüglich des Umgangs mit wissenschaftlichen Daten. Solche disziplinären Spezifikationen sind nötig, da wissenschaftliche Daten heterogen sind und ihr Umgang durch die fachlichen Wissenschaftskulturen geprägt ist.

Bermuda Principles

“All human genomic sequence data generated by centers funded for large-scale human sequencing should be freely available and in the public domain to encourage research and development and to maximize the benefit to society.“

Ein international beachtetes Beispiel für eine Forschungsdaten-Policy sind die "[<http://www.ornl.gov/sci/techresources/Human_Genome/publicat/hgn/v7n6/19intern.shtml> Bermuda Principles]", die 1996 im Rahmen des Human Genome Project formuliert wurden. In ihnen heißt es: „All human genomic sequence data generated by centers funded for large-scale human sequencing should be freely available and in the public domain to encourage research and development and to maximize the benefit to society.“ Mit den Bermuda Principles hat sich eine wissenschaftliche Community in Abstimmung mit Förderorganisationen selbstverpflichtende Regelungen geschaffen. Die Diskussion über den Umgang mit biologischen Daten hält bis heute an. Die lebhafte Debatte in der Community macht deutlich, dass eine Policy kein statisches Dokument ist, sondern weiterentwickelt werden sollte und begleitender Maßnahmen bedarf. Weiter machen die Bermuda Principles die Bedeutung disziplinärer Policies deutlich: Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten vor der eigentlichen Interpretation im Rahmen einer Textpublikation, wie in den Bermuda Principles vorgesehen ist, ist in vielen Disziplinen undenkbar.

Internationales Polarjahr 2007-2008

„ [...] in order to maximize the benefit of data gathered under the auspices of the IPY, the IPY Joint Committee requires that IPY data, including operational data delivered in real time, are made available fully, freely, openly, and on the shortest feasible timescale.“

Je mehr Personen und Institutionen an einem Projekt beteiligt sind, desto notwendiger ist es sich auf übergreifende Standards im Umgang mit erhobenen Daten zu einigen. Als Beispiel mag hier das „Internationale Polarjahr 2007-2008“ dienen. In dem Großprojekt wurde eine "Data Policy" verabschiedet, die für die beteiligten Partner bindend ist. Diese baut auf übergreifenden Positionspapieren des International Council for Science (ICSU) und der World Meteorological Organisation (WMO) auf. In der Einführung wird der Fokus der Policy wie folgt beschrieben: „This policy aims to provide a framework for these data to be handled in a consistent manner, and to strike a balance between the rights of investigators, the rights of indigenous peoples, and the need for widespread access through the free and unrestricted sharing and exchange of both data and metadata.“ Das Papier trifft, ausgehend von einer Definition der betroffenen Daten, Aussagen zu folgenden Themen: Zugänglichkeit und Austausch sowie Publikation und Erhaltung der im Projekt erhobenen Daten.

Large Hadron Collider (LHC)

Drei der LHC-Kollaborationen in der Hochenergiephysik haben bereits Policies zur Zugänglichkeit der LHC-Daten veröffentlicht:

DFG: Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten in der Biodiversitätsforschung

Die DFG hat 2015 "Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten in der Biodiversitätsforschung" veröffentlicht.

DFG: Bereitstellung und Nutzung quantitativer Forschungsdaten in der Bildungsforschung: Memorandum des Fachkollegiums „Erziehungswissenschaft“

2014 hat das Fachkollegium „Erziehungswissenschaft“ der DFG im Rahmen des Rundgespräch „Forschungsdaten in der Empirischen Bildungsforschung“ das Memorandum "Bereitstellung und Nutzung quantitativer Forschungsdaten in der Bildungsforschung" veröffentlicht.

Biosharing

Die Datenbank biosharing.org weist eine große Zahl von Forschungsdaten-Policies für die Lebenswissenschaften nach: biosharing.org/policies


Terrestrial Ecosystem Research Network (TERN)

Das autralische Terrestrial Ecosystem Research Network (TERN) hat eine Forschungsdaten-Policy[1] entwickelt, die einerseits den Austausch und die Nachnutzung von Daten erleichtern soll, andererseits fordert, dass die Urheber der Daten bei der Nachnutzung genannt werden. Die Policy basiert auf dem Rahmen der Creative Commons Lizenzen. Da der Zugang und die Nachnutzung von Umweltdaten manchmal beschränkt werden müssen, stellt TERN seinen Partnern einen Entscheidungsbaum zur Verfügung, um die passende Form der Veröffentlichung zu finden[2].

Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

DGPs-Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, Entwurf vom 22.01.2016

Der Umgang mit Forschungsdaten im Fach Psychologie: Konkretisierung der DFG-Leitlinien vom 29.09.2016

Institutionelle Policies

Leitlinen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in wissenschaftlichen Institutionen

Zur erfolgreichen Umsetzung von disziplinären Policies nehmen sich neben Förderorganisationen auch wissenschaftliche Institutionen des Themenfeldes an.

In Deutschland müssen wissenschaftliche Einrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen, entsprechend den „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eigene Regeln etablieren, die auch die bereits genannte Empfehlung 7 „Datenhaltung“ berücksichtigen. Der Wortlaut dieser Empfehlung wurde beispielsweise vom Senat der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) übernommen und erweitert. So heißt es in den Regeln der MPG: „Es muss entweder vom Institut oder zentral sichergestellt werden, dass Daten zumindest für diesen Zeitraum lesbar verfügbar bleiben. Für berechtigte Interessenten muss der Zugang zu den Daten gewährleistet sein.” Eine ähnliche Richtlinie hat die Helmholtz-Gemeinschaft 1998 für die ihr angeschlossenen Forschugnszentren beschlossen.[5] An einigen Institutionen wird darüber hinaus auch die Erhaltung der Gerätschaften, die zur Erhebung der Daten verwendet werden, angeregt, so z.B. an der Universität Siegen : „Wann immer möglich, sollen Präparate und Geräte, mit denen Primärdaten erzielt wurden, für denselben Zeitraum aufbewahrt werden.“

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Universität Bielefeld

Georg-August-Universität Göttingen

Humboldt-Universität zu Berlin

Universität Heidelberg

Robert Koch-Institut

Christian-Albrechts-Universität Kiel

Bergische Universität Wuppertal

Technische Universität Darmstadt

RWTH Aachen

Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ

Helmholtz-Zentrum Berlin

Karlsruher Institut für Technologie

Technische Universität Ilmenau

Universität Bayreuth

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Universität Kassel

Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Universität Siegen

Leibniz Universität Hannover

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE) – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen

Eberhard Karls Universität Tübingen

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Universität Stuttgart

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Technische Universität Braunschweig

Technische Hochschule Mittelhessen (THM)

Philipps-Universität Marburg

GIGA German Institute of Global and Area Studies

Ruhr Universität Bochum

Universität zu Köln

Technische Informationsbibliothek (TIB)

Goethe Universität Frankfurt am Main

Mainzer Zentrum für Digitalität in den Geistes- und Kulturwissenschaften (mainzed)

Technische Universität Dresden

Universität Konstanz

Technische Universität München

Leibniz Gemeinschaft

Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Helmholtz-Gemeinschaft

Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V.

Universität Leipzig

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

Forschungszentrum Jülich

Universität Potsdam

Policies auf Länderebene

Fachkonzept E-Science des Landes Baden-Württemberg

Unter dem Titel "E-Science - Wissenschaft unter neuen Rahmenbedingungen" hat das Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg 2014 ein Fachkonzept vorlegt, in dem fünf für die Weiterentwicklung der landesweiten Forschungsinfrastruktur zentrale Handlungsfelder identifiziert werden: Lizenzierung, Digitalisierung, Open Access, Forschungsdatenmanagement und Virtuelle Forschungsumgebeungen. Im Hinblick auf das Handlungsfeld des Forschungsdatenmanagements werden im Fachkonzept Maßnahmen zur Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, zur Integration des Themas in die Lehre, Förderprogramme zum Infrastrukturaufbau und zum Aufbau von Data Life Cycle Labs sowie die Einrichtung einer landesweiten Kooperation empfohlen.[3] Zur Umsetzung des Fachkonzepts hat Land u.a. jeweils Mittel in Höhe von 3 Mio Euro für eine Projektförderlinie "Forschungsdatenmanagement"[4] und eine Förderlinie "Virtuelle Forschungsumgebungen"[5] bereitgestellt. Die in den Förderlinien geförderten Projekte haben jeweils 2016 die Arbeit aufgenommen.

Förderorganisationen

Journal Policies

Neben den Policies von Forschungsförderern kommt den Richtlinien von Zeitschriften eine besondere Bedeutung zu. Der Zugang zu Daten, die Grundlage einer Publikation sind, ist zum einen im Rahmen der inhaltlichen Qualitätssicherung durch Peer-Review-Verfahren vonnöten, zum anderen fördern Herausgebergremien und Verlage verstärkt die offene Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Daten. Je nach disziplinärem Fokus und tradiertem Umgang mit den Daten variieren diese Policies.

Festgehalten werden muss, dass die Aussagen zum Umgang mit Forschungsdaten im Rahmen von Editorial-Policies ein komplexes Thema sind. Abhäng von den unterschiedlichen Disziplinen sind die Herangehensweisen an dieses Thema vielfältig. Mit Blick auf die zentrale Rolle der Zeitschriften kommt der Weiterentwicklung von Editorial-Policies zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle zu.

American Geophysical Union

„AGU encourages authors to identify and archive their data in approved data centers. If there is no relevant public repository available, and the data are such that they cannot easily be included in a supplement, authors are expected to curate the above data for at least 5 years after publication and provide a transparent process to make the data available to anyone upon request. Data sets that are not curated or cannot be reliably made available to anybody requesting data may not be cited in AGU publications. Limitations or restrictions on sharing data must be reported to the Editor for consideration at the time of submission.“

Für die Publikationen der American Geophysical Union (AGU) gilt eine explizite „AGU Publications Data Policy“. In dieser werden beispielsweise konkrete Anforderungen an ein „Data Archive“ und an die Zitierung von Forschungsdaten beschrieben.

Die Vorstellung der aktuellen Richtlinien auf dem American Geophysical Union Fall Meeting in San Francisco (Kalifornien) im Dezember 2013 stieß in der AGU Focus Group Earth and Space Science Informatics auf weitverbreitete Kritik. Aus Sicht der Mitglieder werden die neuen Richtlinien als Rückschritt gegenüber dem vorherigen Stand angesehen.

The policy was developed by the Publications Committee and was approved by Council in December. Apparently, the committee consulted with editors and others but there was no call for general member input and ESSI was not consulted. Curiously, they also did not inform or involve Bernard Minster who chaired a committee a few years ago that updated the AGU position statement on data access and preservation.[6] [7]

Public Library of Science

„PLoS is committed to ensuring the availability of data and materials that underpin any articles published in PLoS journals. PLoS's ideal is to make all data relevant to a given article and all readily replaceable materials immediately available without restrictions (while not compromising confidentiality in the context of human-subject research).“

Ähnlich konkrete Aussagen zur Veröffentlichung von Daten, die Grundlage einer Textpublikation sind, treffen einige Open-Access-Zeitschriften. Im Rahmen ihres Selbstverständnisses einer offenen Wissenschaftskommunikation fördern diese Zeitschriften häufig eine mögliche Nachnutzung der Daten. So heißt es beim Open-Access-Flagship der Public Library of Science (PLoS) PLoS ONE unter dem Abschnitt „Sharing of Materials, Methods, and Data“ in der Editorial-Policy: "PLoS is committed to ensuring the availability of data and materials that underpin any articles published in PLoS journals." Weiter werden Hinweise auf geeignete Forschungsdaten-Repositorien gegeben.

In einem Blog-Beitrag vom Dezember 2013 betonte PLOS noch einmal, dass der Zugang zu den Forschungsdaten, die Grundlage einer Veröffentlichung waren, voraussetzung für eine Veröffentlichung in PLOS ist.

"PLOS journals require authors to make all data underlying the findings described in their manuscript fully available without restriction, with rare exception.

When submitting a manuscript online, authors must provide a Data Availability Statement describing compliance with PLOS’s policy. The data availability statement will be published with the article if accepted.

Refusal to share data and related metadata and methods in accordance with this policy will be grounds for rejection." [6]

Cell

„One of the terms and conditions of publishing in Neuron is that authors be willing to distribute any materials and protocols used in the published experiments to qualified researchers for their own use.“

In einigen Fachgebieten der Lebenswissenschaften ist diese Forderung bereits Praxis. So heißt es in der Policy der Zeitschrift Cell „One of the terms and conditions of publishing in Cell is that authors be willing to distribute any materials and protocols used in the published experiments to qualified researchers for their own use.“ Beispielsweise müssen Nukleotid- und Proteinsequenzen in geeigneten Datenbanken, wie z.B. der Worldwide Protein Data Bank, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ohne Restriktionen zugänglich sein und durch die Angabe der „accession number“ der jeweiligen Datenbank identifizierbar sein.

American Economic Association

"It is the policy of the American Economic Association to publish papers only if the data used in the analysis are clearly and precisely documented and are readily available to any researcher for purposes of replication. Authors of accepted papers that contain empirical work, simulations, or experimental work must provide to the Review, prior to publication, the data, programs, and other details of the computations sufficient to permit replication."

Für den Bereich der Wirtschaftswissenschaften stellt die Data Policy der AER eine Art "De-Facto Standard" dar. Die Policy selbst ist wesentlich länger als das dargestellte Zitat und hat genauere Anforderungen, die sich je nach Art der Forschung unterscheiden (empirisch-basiert, experimentell, Simulationen). Die Data Policy der AER wird von verschiedenen Zeitschriften in den Wirtschaftswissenschaften (in Teils deutlich veränderter Form) verwendet. Daten Policies weiterer Zeitschriften sammelt das ReplicationWiki auf dieser Seite.

Springer Nature

Springer Nature unterscheiden vier Formen von Data Policies:

Typ 1: Das Teilen und Zitieren von Forschungsdaten wird empfohlen, es ist jedoch nicht verbindlich. (Data sharing and data citation is encouraged but not required)

Typ 2: Das Teilen und der Nachweis des Teilens von Forschungsdaten wird empfohlen. (Data sharing and evidence of data sharing encouraged)

Typ 3: Das Teilen von Forschungsdaten wird empfohlen, Aussagen zur Verfügbarkeit der Forschungsdaten sind erforderlich. (Data sharing encouraged and statements of data availability required)

Typ 4: Das Teilen von Forschungsdaten, der Nachweis des Teilens sowie das Peer Review der Forschungsdaten ist erforderlich. (Data sharing, evidence of data sharing and peer review of data required)

Diese werden für die Zeitschriften von Springer Nature als eine Art Policy-Kit erläutert und angeboten.


vgl. Iain Hrynaszkiewicz, Aliaksandr Birukou, Mathias Astell, Sowmya Swaminathan, Amye Kenall, Varsha Khodiyar: Standardising and harmonising research data policy in scholarly publishing. Preprint: BioRxiv. [7] doi: https://doi.org/10.1101/122929 (Zusammenfassung von Ben Kaden im LIBREAS-Tumblr: [8])

Anmerkung

Diese Zusammenstellung basiert u.a. auf: Pampel, H., & Bertelmann, R. (2011). „Data Policies“ im Spannungsfeld zwischen Empfehlung und Verpflichtung. In S. Büttner, H.-C. Hobohm, & L. Müller (Eds.), Handbuch Forschungsdatenmanagement (pp. 49–61). Bad Honnef: Bock + Herchen. urn:nbn:de:kobv:525-opus-2287

Die Ergänzungen zu wirtschaftswissenschaftlichen Zeitschriften basieren auf den Ergebnissen einer Studie des DFG-geförderten EDaWaX-Projekts. Das Projekt hat unter anderem eine Volltext-Liste der Data Policies von 49 wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriten veröffentlicht.

Literatur und Verweise