Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen

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sind die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind, von Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der [[Gute wissenschaftliche Praxis|guten wissenschaftlichen Praxis]],  
sind die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind, von Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der [[Gute wissenschaftliche Praxis|guten wissenschaftlichen Praxis]],  
d.h. im Wesentlichen die Pflicht, [[Zitierrichtlinien|Urheber korrekt zu zitieren]]. Mit Vergabe  
d.h. im Wesentlichen die Pflicht, [[Zitierrichtlinien|Urheber korrekt zu zitieren]]. Mit Vergabe  
der [[Creative Commons Lizenzen|Creative-Commons-Lizenz]] CC-BY lässt sich diese Regel durch den Datenerzeuger auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden.
der [[Creative Commons-Lizenzen|Creative-Commons-Lizenz]] CC-BY lässt sich diese Regel durch den Datenerzeuger auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden.
Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen  
Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen  
und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.  
und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.  

Version vom 24. April 2015, 08:11 Uhr

"Rechte" aus Sicht der Forschenden bedeuten in erster Linie Entscheidungsbefugnisse über die Daten, die sich aus der Erzeugung ergeben. Aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern sind die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind, von Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, d.h. im Wesentlichen die Pflicht, Urheber korrekt zu zitieren. Mit Vergabe der Creative-Commons-Lizenz CC-BY lässt sich diese Regel durch den Datenerzeuger auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden. Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.

Publikationen zur rechtlichen Situation in Deutschland

  • Hillegeist, T. (2012). Rechtliche Probleme der digitalen Langzeitarchivierung wissenschaftlicher Primärdaten. (S. Hagenhoff, D. Hogrefe, E. Mittler, M. Schumann, G. Spindler, & V. Wittke, Eds.) (Göttinger .). Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. Retrieved from http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2012/GSI8_Hillegeist.pdf

Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa

  • Graf, K., and S. Thatcher (2012), Point & Counterpoint: Is CC BY the Best Open Access License?, J. Libr. Schol. Comm., 1(1). [online] Available from: http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5