Rechtliches

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"Rechte" aus Sicht der Forschenden bedeuten in erster Linie Entscheidungsbefugnisse über die Daten, die sich aus der Erzeugung ergeben. Aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern sind die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind, von Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, d.h. im Wesentlichen die Pflicht, Urheber korrekt zu zitieren. Mit Vergabe der Creative-Commons-Lizenz CC-BY lässt sich diese Regel durch den Datenerzeuger auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden. Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.

Weitere Informationen sind auch unter "Urheberecht" zu finden.

Publikationen zur rechtlichen Situation in Deutschland

  • Hillegeist, T. (2012). Rechtliche Probleme der digitalen Langzeitarchivierung wissenschaftlicher Primärdaten. (S. Hagenhoff, D. Hogrefe, E. Mittler, M. Schumann, G. Spindler, & V. Wittke, Eds.) (Göttinger .). Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. Retrieved from http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2012/GSI8_Hillegeist.pdf

Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa

  • Graf, K., and S. Thatcher (2012), Point & Counterpoint: Is CC BY the Best Open Access License?, J. Libr. Schol. Comm., 1(1). [online] Available from: http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5