Gute wissenschaftliche Praxis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit [[Forschungsdaten]] beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf [[Datenarchivierung|haltbaren und gesicherten Trägern]] in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche [[Datenpublikation]] die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten.
Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit [[Forschungsdaten]] beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf [[Datenarchivierung|haltbaren und gesicherten Trägern]] in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche [[Datenpublikation]] die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten.


Die European Science Foundation hat in ihren Codes of Conduct folgende Kriterien zur guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt:
 
Die ''Gute wissenschaftliche Praxis (GWP)'' der '''DFG''' basiert auch in 2026 weiterhin auf dem '''DFG‑Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“''', der '''19 Leitlinien''' umfasst. Der Kodex selbst stammt aus '''2019''', die '''aktuell gültige Fassung''' ist laut DFG '''„Stand: September 2024 / korrigierte Version 1.2“''' . Im Jahr '''2026''' gibt es '''keine neue Kodex‑Version''', aber '''laufende Aktualisierungen''', neue Hinweise, Entscheidungen zu Fehlverhalten und Erweiterungen im Portal ''[https://www.wissenschaftliche-integritaet.de/ Wissenschaftliche Integrität]''.<blockquote>
Die antragstellende Einrichtung muss den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ rechtsverbindlich umsetzen, um durch die DFG bewilligte Fördermittel ausgezahlt zu bekommen.</blockquote>Die DFG veröffentlichte '''a[https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/forschungsimpulse/hinweise-kodex ktualisierte Hinweise zur Umsetzung des Kodex]''' [https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/forschungsimpulse/hinweise-kodex (Hinweise / Aktualisierung 14.04.2026)]:
 
* Einrichtungen müssen den Kodex '''rechtsverbindlich umgesetzt''' haben, um Fördermittel zu erhalten.
* '''Verpflichtungserklärungen''' aller verantwortlichen Wissenschaftler:innen sind '''Pflicht''' und müssen '''10 Jahre''' aufbewahrt werden.
* Bei Wechsel der Einrichtung müssen diese '''aktualisiert''' werden.
 
Die European Science Foundation hatte in ihren Codes of Conduct folgende Kriterien zur guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt:
Ehrlichkeit in der Kommunikation, Vertrauenswürdigkeit beim Forschen, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, Offenheit und Zugänglichkeit, Pflicht zur Achtsamkeit, Fairness beim Angeben von Referenzen und Verdiensten, Verantwortung gegenüber den zukünftigen Wissenschaftlern und Forschern. (Vgl. S. 5, European Science Foundation & ALLEA (All European Academies): The European Code of Conduct for Research Integrity)
Ehrlichkeit in der Kommunikation, Vertrauenswürdigkeit beim Forschen, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, Offenheit und Zugänglichkeit, Pflicht zur Achtsamkeit, Fairness beim Angeben von Referenzen und Verdiensten, Verantwortung gegenüber den zukünftigen Wissenschaftlern und Forschern. (Vgl. S. 5, European Science Foundation & ALLEA (All European Academies): The European Code of Conduct for Research Integrity)



Aktuelle Version vom 21. Juni 2026, 13:29 Uhr

Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche Datenpublikation die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten.


Die Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) der DFG basiert auch in 2026 weiterhin auf dem DFG‑Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, der 19 Leitlinien umfasst. Der Kodex selbst stammt aus 2019, die aktuell gültige Fassung ist laut DFG „Stand: September 2024 / korrigierte Version 1.2“ . Im Jahr 2026 gibt es keine neue Kodex‑Version, aber laufende Aktualisierungen, neue Hinweise, Entscheidungen zu Fehlverhalten und Erweiterungen im Portal Wissenschaftliche Integrität.

Die antragstellende Einrichtung muss den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ rechtsverbindlich umsetzen, um durch die DFG bewilligte Fördermittel ausgezahlt zu bekommen.

Die DFG veröffentlichte aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des Kodex (Hinweise / Aktualisierung 14.04.2026):

  • Einrichtungen müssen den Kodex rechtsverbindlich umgesetzt haben, um Fördermittel zu erhalten.
  • Verpflichtungserklärungen aller verantwortlichen Wissenschaftler:innen sind Pflicht und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Bei Wechsel der Einrichtung müssen diese aktualisiert werden.

Die European Science Foundation hatte in ihren Codes of Conduct folgende Kriterien zur guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt: Ehrlichkeit in der Kommunikation, Vertrauenswürdigkeit beim Forschen, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, Offenheit und Zugänglichkeit, Pflicht zur Achtsamkeit, Fairness beim Angeben von Referenzen und Verdiensten, Verantwortung gegenüber den zukünftigen Wissenschaftlern und Forschern. (Vgl. S. 5, European Science Foundation & ALLEA (All European Academies): The European Code of Conduct for Research Integrity)

Weiterhin beschreibt die ESF, welche Praktiken vermieden werden sollten: " [...] poor data practices and inadequate data management, inappropriate research procedures, including questionable procedures for obtaining informed consent, insufficient respect and care for participants in the research, improper research design and carelessness in observation and analysis, unsuitable authorship or publishing practices, and reviewing and editorial derelictions." (S. 9, Ebd.)

Positionspapiere

Weiterführende Links