Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Forschungsdaten.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die Schutzwürdigkeit der Daten muss immer geklärt sein. Wer hat welche Rechte an den von mir erzeugten Forschungsdaten? Darf ich meine Forschungsdaten einfach so veröffentlichen? Was sollte ich bei der Nachnutzung von Daten beachten? Wie stelle ich Forschungsdaten Dritten zur Verfügung? Bin ich haftbar, wenn es zu einem Rechtsstreit um von mir veröffentlichte Forschungsdaten kommt? Wer ist für technische Sicherungsmaßnahmen verantwortlich?
Wer hat welche Rechte an den von mir erzeugten Forschungsdaten? Darf ich meine Forschungsdaten einfach so veröffentlichen? Was sollte ich bei der Nachnutzung von Daten beachten? Wie stelle ich Forschungsdaten Dritten zur Verfügung? Bin ich haftbar, wenn es zu einem Rechtsstreit um von mir veröffentlichte Forschungsdaten kommt? Wer ist für technische Sicherungsmaßnahmen verantwortlich?


Aus Sicht der Forschenden geht es also in erster Linie um Entscheidungsbefugnisse über die Daten. Aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern  
Aus Sicht der Forschenden geht es also in erster Linie um Entscheidungsbefugnisse über die Daten. Aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern  

Version vom 3. November 2021, 18:17 Uhr

Wer hat welche Rechte an den von mir erzeugten Forschungsdaten? Darf ich meine Forschungsdaten einfach so veröffentlichen? Was sollte ich bei der Nachnutzung von Daten beachten? Wie stelle ich Forschungsdaten Dritten zur Verfügung? Bin ich haftbar, wenn es zu einem Rechtsstreit um von mir veröffentlichte Forschungsdaten kommt? Wer ist für technische Sicherungsmaßnahmen verantwortlich?

Aus Sicht der Forschenden geht es also in erster Linie um Entscheidungsbefugnisse über die Daten. Aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern sind die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind, von Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, d.h. im Wesentlichen die Pflicht, Urheber korrekt zu zitieren. Mit Vergabe der Creative-Commons-Lizenz CC-BY lässt sich diese Regel durch den Datenerzeuger auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden. Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.

Weitere Informationen sind auch unter "Urheberrecht" zu finden.

Publikationen zur rechtlichen Situation in Deutschland

  • Hillegeist, T. (2012). Rechtliche Probleme der digitalen Langzeitarchivierung wissenschaftlicher Primärdaten. (S. Hagenhoff, D. Hogrefe, E. Mittler, M. Schumann, G. Spindler, & V. Wittke, Eds.) (Göttinger .). Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. Retrieved from http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2012/GSI8_Hillegeist.pdf

Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa

  • Graf, K., and S. Thatcher (2012), Point & Counterpoint: Is CC BY the Best Open Access License?, J. Libr. Schol. Comm., 1(1). [online] Available from: http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5